Fachoberschule



Grundsätzliches

Das Praktikum findet im ersten Semester an zwei Tagen und im zweiten Semester an drei Tagen statt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden ohne Anrechnung der Pausen. Das Praktikum soll sich sowohl auf die medizinische als auch auf einfache kaufmännische Bereiche unseres Berufsfeldes erstrecken.

Berufspraktische Erfahrungen werden zu Beginn des Praktikums nicht vorausgesetzt. Jeder Schüler muss sich bemühen Haltungen und Fähigkeiten zu entwickeln, die in einem medizinisch/sozialen Beruf  besonders wichtig sind: Interesse an anderen Menschen, psychische Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen. Die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum ist eine Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit. 

Auch während des Praktikums behalten die Praktikanten den Schülerstatus bei, d. h. sie sind weiterhin wie ein Schüler versichert. Unfälle während der Praktikumzeit und auf dem Weg zur Praktikumstelle sind durch die Unfallkasse Berlin abgedeckt. Die Krankenversicherung erfolgt über die Eltern entweder über die Familienversicherung oder über eine private Krankenversicherung. Dem Praktikumbetrieb entstehen aus diesen Versicherungen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass die Unfallkasse Schäden, die durch das Führen von Kraftfahrzeugen entstehen, nicht abdeckt.



Praktikumszeit

 Die Praktikumzeit wird durch die Praktikumstelle vorgegeben. Sie muss jedoch außerhalb der Schultage liegen und die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist zu beachten, insbesondere wird auf folgende Regelungen hingewiesen:

  • Ruhepausen müssen bei durchgehender Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden gewährt werden.
  • Jugendliche dürfen nicht in der Nachtzeit von 20 Uhr bis 6 Uhr beschäftigt werden. 
  • Arbeiten, die die körperlichen Kräfte des Jugendlichen übersteigen oder eine Beeinträchtigung der seelischen Entwicklung bedeuten, sind verboten.
  • Die Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden. 

Während der Ferien findet das Praktikum nicht statt.



Verhaltensregelungen

Die Schüler haben die Praktikumstelle regelmäßig zu besuchen. 

Wird das Praktikum während eines Semesters an mehr als drei Tagen unentschuldigt versäumt, ist das Praktikum grundsätzlich nicht bestanden. Entschuldigte Fehltage müssen in den Schulferien nachgeholt werden.

Für Fehlzeiten gilt folgende Regelung:

  • die Praktikumstelle ist umgehend, d. h. zu Beginn des ersten Fehltages telefonisch zu unterrichten.
  • Innerhalb einer Woche hat der Schüler eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Fehlzeit zu machen
  • Bei Erkrankungen von mehr als drei Arbeitstagen ist spätestens am vierten Arbeitstag ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit der Schule zu schicken, die Schule informiert dann die Praktikumstelle.

Selbstverständlich ist, dass sich die Praktikanten an die Hausordnung in den Betrieben halten und der Schweigepflicht unterliegen. Sollten auf der Praktikumstelle Schwierigkeiten auftreten, sind diese baldmöglichst dem Klassenleiter mitzuteilen. 

Ein Entgelt darf durch die Praktikanten nicht gefordert werden. 

Sollten während des Praktikums Schwierigkeiten auftreten, sind diese baldmöglichst dem Klassenleiter mitzuteilen.



Anwesenheitsnachweise

Anwesenheitsnachweise sind regelmäßig zu führen. Der/Die Praktikumbetreuer:in zeichnet diese zum Monatsende ab und bestätigt damit gleichzeitig die Anwesenheit bzw. die Fehlzeiten. Der/Die Praktikant/in legt diesen Nachweis der Schule zum Abgleich vor. siehe Merkblatt zum Praktikum.



Beurteilungsbogen

Der Beurteilungsbogen wird dem Praktikumbetrieb von der Schule zur Verfügung gestellt. Der Betrieb sendet ihn bis spätestens 14 Tage vor Halbjahresende (Zeitpunkt der Klassenkonferenz) an die Schule mit der Beurteilung zurück. 



Praktikumsstellen

Bewerber für unsere Fachoberschule sollten sich rechtzeitig um einen Praktikumplatz bemühen. Es ist uns auf Grund der Vielfältigkeit der in Frage kommenden Praktikumstellen nicht möglich, einen Musterpraktikumvertragvorzugeben. Der Nachweis einer Praktikumstelle kann entweder über die Kopie des formlosen Praktikumvertragesoder einer formlosen Bestätigung (Dreizeiler) durch den Praktikumbetrieb erfolgen. Diesen Nachweis legt der /die Fachoberschülerin spätestens zum Semesterbeginn der Schule vor (Sekretariat, Klassenleiter).

Als Praktikumstellen für die Fachoberschule Gesundheit II für das erste und zweite Semester kommen folgende medizinische Einrichtungen in Betracht:

  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen,
  • Krankenhäuser und Kureinrichtungen, Senioren- und Pflegeheime,
  • Pflegedienste und Sozialstationen, Behinderteneinrichtungen, Krankenkassen, Apotheken
  • Für unsere Bildungsrichtung nicht geeignet sind Kinder- und Sporteinrichtungen

Ein Wechsel des Praktikumplatzes ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung der Schule möglich!

Auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Fachoberschule (APO - FOS) vom 17. Januar 2006 (GVBl. S. 49) weise ich ausdrücklich hin, da im Zweifelsfalle diese Bestimmungen gelten.


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