„Will ich Anwalt oder Richter werden?“ „Bestimmt muss man die Paragraphen der Gesetzestexte auswendig lernen!“ „Das Fach klingt langweilig und trocken.“ „Es gibt doch genug Gerichtsshows im Fernsehen, wo man etwas lernen kann.“
So oder so ähnlich könnten die ersten Argumente gegen das Fach Recht ausfallen.
Bei genauerem Hinsehen kann man aber feststellen, dass Recht in unserem Leben durchaus - öfter als man denkt - eine Rolle spielt.
Die Arbeit mit dem Gesetzestext ist wesentlicher Bestandteil dieses Faches. Hier wird Ihnen neben der juristischen Fachsprache anhand von Fallbeispielen der Umgang mit abstrakten Gesetzesformulierungen vermittelt.
Spannend hierbei ist, dass in der Rechtswissenschaft unterschiedliche Auslegungen möglich sind. Man unterscheidet Begriffe wie die herrschende Meinung (h. M.), die Mindermeinung, die andere Auffassung (a. A.) oder die ständige Rechtsprechung.
In der Einführungsphase des Unterrichtsfaches Recht wird ein Überblick über die Notwendigkeit des Rechts und die verschiedenen Rechtsgebiete gegeben sowie die juristische Methode eingeführt.
Die Kursphase widmet sich einzelnen Themen, wie Privatrecht/Verbraucherschutz, Öffentliches Recht/Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.
Das Fach Recht ist ein Wahlpflichtfach. Es muss in der 11. Klasse belegt werden und kann in der 12. Klasse und/oder in der 13. Klasse als Alternative zum Fach Wirtschaftswissenschaft fortgesetzt werden.